Beglaubigte Übersetzungen (oft vereidigte genannt) sind besondere Übersetzungen, die in ihrem Wortlaut amtliche Kraft (Gültigkeit) haben. Mit dem Stempel des vereidigten Übersetzers und der Nummer im Register für Gerichtssachen haben sie den Rang legaler Dokumente, die für Schritte im zivilrechtlichen Bereich oft unerlässlich sind.
Beglaubigte Übersetzungen führen wir in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften aus, die enthalten sind in folgendem Gesetz:
Gesetz vom 25.11.2004 zum Beruf des vereidigten Übersetzers (Gesetzblatt 2004 Nr. 273 Pos. 2702) .
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen und ins Polnische an, in Kombination mit folgenden Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Flämisch, Tschechisch, Slowakisch, Litauisch, Russisch (doch auch Übersetzungen aus anderen Sprachen sind möglich).